Tel. 0621-8208557 | Augustaanlage 18 | info@physiotherapieclouth.de

Ihr erster Behandlungstermin

Zu ihrem ersten Behandlungstermin in unserer Praxis bringen Sie bitte das Rezept mit, das Ihnen Ihr behandelnder Arzt verordnet hat. Wenn Sie von Zuzahlungen für Rezepte befreit sind, freuen wir uns über die Vorlage Ihrer Zuzahlungsbefreiung. Sie unterstützen unseren Praxisablauf, wenn Sie gut 10 Minuten vor der Behandlung bei uns in der Praxis sind. So haben Sie noch einen Augenblick Zeit, um durchzuatmen und sich entspannt auf die Behandlung einzulassen.

Behandlungszeit

Krankenkassen bezahlen in der Regel nur 15 bis 25 Minuten. Wir vergeben Termine immer im 30-Minuten-Takt, sofern die Verordnung nicht ausdrücklich eine längere Behandlungszeit vorsieht.

Gültigkeitsdauer Rezept

Ihr Rezept zur Physiotherapie muss, falls vom Arzt nicht anders vermerkt, innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Nehmen Sie deshalb umgehend Kontakt mit uns auf.

Rezeptgebühr

Im Auftrag der Krankenkassen sind wir verpflichtet, für jedes Rezept eine Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen. Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

  • 10,00 Euro pro Verordnung
  • + 10% des gesamten Behandlungspreises

Terminabsage

Bitte sagen Sie Termine nur dann ab, wenn Sie diesen aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können. Sie helfen uns, wenn Sie uns spätestens 24 Stunden vorher informieren, dass Sie am vereinbarten Termin nicht kommen können.

Zusatzleistungen

Sie können Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (Fango, Heiße Rolle, Rotlicht) ergänzen. Wir beraten Sie gerne über sinnvolle Zusatzleistungen, um Ihr Behandlungsziel optimal zu erreichen.

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